1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 AlemaPE Karl-Heinz Dibke & Samanta Lara de Dibke GBR, mit Sitz in Stuttgart (Deutschland) und der AlemaPE Karl-Heinz Dibke & Samanta Lara de Dibke S.A.C. mit Sitz in Callao (Perú) nachfolgend “AlemaPE” genannt erbringt ihre Leistungen im Bereich Grafikerstellung/Websiteerstellung (nachfolgend “Softwareentwicklung”) ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”). Sie gelten für die Erstellung individueller Software oder Änderung vorhandener Software nach Maßgabe des zwischen AlemaPE und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
1.2 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien bzgl. der Softwareentwicklung, sofern sie nicht durch neuere AGB ersetzt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht. Nebenabreden bestehen bei Vertragsabschluss nicht, es sei denn, sie wurden bei Vertragsabschluss schriftlich mit einbezogen.
2. Spezifikation
2.1 Die Spezifikation wird von den Vertragspartnern gemeinsam erstellt und enthält die in der Planungsphase für AlemaPE erforderlichen Informationen über die die Software umfassenden Anwendungsgebiete und ggf. technischen Umstände auf Seiten des Auftraggebers und wird ggf. durch die in einem Angebot enthaltenen Informationen ergänzt. Eine Spezifikation kann sowohl ein als solches explizit bezeichnetes Schriftstück sein aber auch in Ermangelung dessen ein oder mehrere sonstige Schreiben (Anfrage, Angebot, etc.), sofern sie die erforderlichen Informationen enthalten.
3. Qualitätsstandard
3.1 Die Software wird von AlemaPE in der Weise erstellt, dass alle in der Spezifikation beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Mindeststandard sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden etablierten und allgemein zugänglichen Erkenntnisse der Informationstechnik.
3.2 Sofern der Gegenstand des Auftrags die Erstellung einer webbasierten Softwarelösung ist (z. B. Website) und nicht ausdrücklich die Kompatibilität mit speziellen Browsern und Browserversionen vereinbart wurde, stellt AlemaPE sicher, dass die Softwarelösung mit den zum Zeitpunkt der Abnahme jeweils aktuellen Versionen der Browser Firefox, Edge und Internet Explorer kompatibel ist. Im Falle einer zu erstellenden mobilen bzw. mobilfähigen Softwarelösung, die explizit beauftragt werden muss und andernfalls nicht von AlemaPE zu leisten ist, gilt analog die Berücksichtigung des auf den Plattformen Android und iOS jeweils vorherrschenden Browsers. Funktionsdefizite aufgrund evtl. Browser-Bugs versucht AlemaPE zu beheben, ist jedoch hierzu nicht verpflichtet.
4. Fertigstellungstermin/Installation
4.1 Die Software ist von AlemaPE zum vereinbarten Termin fertigzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben bzw. falls vereinbart auf AlemaPE-Servern in Betrieb zu nehmen. Der Termin wird bei vom Auftraggeber verlangten erheblichen Vertrags-/Softwareänderungen unwirksam.
4.2 Im Falle von Streik und/oder Fällen höherer Gewalt, verlängert sich der Fertigstellungstermin um denjenigen Zeitraum, in welchem Streik und/oder höhere Gewalt fortdauern oder gedauert haben.
5. Nutzungsrechte
5.1 AlemaPE räumt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der Software – ggf. einschließlich Dokumentation und Benutzungsanleitung – ein. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich der Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Dasselbe Nutzungsrecht gewährt der Auftraggeber AlemaPE, sofern er dies nicht vor Vertragsabschluss schriftlich ausschließt oder einschränkt.
6. Vertrags-/Softwareänderungen
6.1 Der Auftraggeber kann von der Spezifikation abweichende Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags im für AlemaPE zumutbaren Maße verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den mit der Software verbundenen Erfolg zu erreichen oder zu sichern. Sofern AlemaPE dadurch nachweislich Mehrkosten entstehen (insbesondere dann, wenn bereits durchgeführte Arbeiten durch die Änderung/Erweiterung unnötig werden oder die Änderungen einen Mehraufwand bedeuten), kann AlemaPE ein zusätzliches Entgelt verlangen.
6.2 Für andere Änderungen/Erweiterungen, die nicht unter 6.1 fallen, kann AlemaPE ein zusätzliches Entgelt verlangen.
6.3 Änderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind AlemaPE unverzüglich mitzuteilen.
7. Einweisung
7.1 Sofern vereinbart, weißt AlemaPE nach erfolgter Installation der Software den Auftraggeber sowie vom Auftraggeber benannte Mitarbeiter in die Benutzung der Software ein. Einweisungen, die länger als 8 Stunden betragen sollen, bedürfen der Schriftform.
8. Abnahme
8.1 Der Auftraggeber weist binnen einer Woche nach erfolgter erster Einweisung durch angemessene Abnahmetests die Funktion der Software nach. Die Abnahme ist nach Übergabe der zur Software gehörenden Unterlagen zu erklären und in einem von den Vertragspartnern zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll festzuhalten.
8.2 Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von AlemaPE eine Teilabnahme gefordert werden. In diesem Fall hat der Auftraggeber wie unter 8.1 den Abnahmetest durchzuführen und die Abnahme zu erklären.
8.3 Kleinere Mängel, welche die Funktion und Nutzungsmöglichkeit der Software nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn AlemaPE dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen drei Tagen) zusagt.
8.4 Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von AlemaPE gesetzte Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt.
8.5 Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich AlemaPE die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung zu wiederholen.
9. Quellcode
9.1 Soweit schriftlich vereinbart, verpflichtet sich AlemaPE, den Quellcode sicher aufzubewahren und auf Anforderung des Auftraggebers nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen an der Software im Zuge der Mängelbeseitigung zu beseitigen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat AlemaPE den Quellcode dem Auftraggeber oder einem vom Auftraggeber zu benennenden Dritten zu übergeben, falls AlemaPE mit der nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen Mängelbeseitigung an der Software trotz schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers binnen einer Frist von einer Woche nicht erfolgreich nachkommt oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen von AlemaPE gefährdet wird.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
10.1 Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen.
10.2 Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme innerhalb von zehn Werktagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Meldet AlemaPE dem Auftraggeber die Softwarefertigstellung und nimmt der Auftraggeber die Software dann ohne das Verschulden von AlemaPE nicht binnen einer Woche ab, ist die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigmeldung und ohne Skontoabzug zu zahlen.
10.3 Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von AlemaPE eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.
10.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von AlemaPE anerkannt sind. Soweit der Auftraggeber ein Unternehmen ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
10.5 Ist nichts anderes angegeben, sind genannte Preise stets rein netto (ohne ges. MwSt.).
11. Gewährleistung
11.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, übernimmt AlemaPE für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der in der Spezifikation aufgeführten Anforderungen sowie der AlemaPE zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten technischen Umstände auf Seiten des Auftraggebers und dafür, dass sie bei Abnahme nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem üblichen und zu dem vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht unerheblich mindern, eine Gewährleistung von 12 Monaten nach Abnahme. Kommt AlemaPE in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist ihrer Mängelbeseitigungsverpflichtung nicht nach, kann der Auftraggeber die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf Kosten und Gefahr von AlemaPE selbst treffen oder von Dritten vornehmen lassen.
11.2 Erst nach einem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Auftraggeber ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.
12. Rückgängigmachung des Vertrages
12.1 AlemaPE hat das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen und dem Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen zurückzugeben, sofern nach Vertragsabschluss der Aufwand in einem deutlichen Missverhältnis zur vereinbarten Vergütung steht.
13. Haftung
13.1 AlemaPE haftet nur für Schäden wegen Rechtsmängeln, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (außer Haftung für Körperschäden). Für leicht fahrlässige Vertragsverletzungen sowie für Schäden, mit denen im Zusammenhang mit einem Softwareentwicklungsauftrag typischerweise gerechnet werden muss, haftet AlemaPE nicht. Im Übrigen ist jede Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch für Datenverluste, Folgeschäden oder andere mittelbare Schäden ausgeschlossen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten vom Auftraggeber eine Versicherung besteht.
13.2 Schadensersatzansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach der Abnahme, sofern AlemaPE keine Arglist oder Vorsatz vorzuwerfen ist.
14. Geheimhaltung
14.1 Alle Parteien sind verpflichtet, Informationen, die nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind, als vertraulich zu behandeln. Im Zweifelsfall sind Informationen als vertraulich zu behandeln.
15. Schutzrechte Dritter
15.1 Werden durch die Benutzung der von AlemaPE erstellten Software Schutzrechte Dritter verletzt, hat AlemaPE auf eigene Kosten nach eigener Wahl entweder dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der geschützten Softwarebestandteile zu verschaffen oder die Software schutzfrei bei Aufrechterhaltung des Qualitätsstandards zu gestalten. AlemaPE stellt den Auftraggeber ferner von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Schutzrechtsverletzungen gegen den Auftraggeber geltend machen.
16. Weitere Bestimmungen
16.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von der Notwendigkeit einer schriftlichen Zustimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von AlemaPE an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft.
16.2 Auf den Vertrag ist deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden.
16.3 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das am Sitz von AlemaPE örtlich zuständige Gericht, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. AlemaPE ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
17. Salvatorische Klausel
17.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, ersetzen die Parteien diese durch neue, welche den ursprünglich angestrebten Zielen und Zwecken entsprechen. Die Gültigkeit der AGB bleibt in jedem Fall erhalten.
AGB von AlemaPE
Karl-Heinz Dibke & Samanta Lara de Dibke GBR
Schöttlestrasse 4
D – 70597 Stuttgart
AGB von AlemaPE S.A.C.
Calle Ramon Castilla 442
PE – Callao 1
Version 1.0.1 – 30. Oktober 2017